Im Herzen Wiens, wo die Donau fließt und die Kaffeehäuser Geschichten erzählen, rüstet sich KuCoin EU für eine neue Ära der Compliance. Nach einem Neugeschäftsverbot der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hat das Unternehmen entschieden, seine Compliance- und AML-Strukturen (Anti-Money Laundering) massiv auszubauen. Dies zeigt nicht nur das Bestreben, den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch den Willen, sich als vertrauenswürdiges Finanzinstitut im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu etablieren.
Mit Carmen Kleinhans an der Spitze als neue Anti-Money Laundering Officer (AMLO) wird das Team verstärkt. Ihre umfangreiche Erfahrung im europäischen Bankensektor, unter anderem als Head of Compliance bei ICBC Austria Bank GmbH, wird entscheidend sein für die Geldwäscheprävention, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Etablierung risikobasierter Kontrollsysteme. Neben Kleinhans wurden auch Stefan Klinger und Bernd Träxler als stellvertretende Geldwäschebeauftragte (DAMLOs) ernannt. Klinger bringt wertvolle Erfahrung aus seiner Zeit bei der FMA und der Österreichischen Nationalbank mit, während Träxler als Chief Compliance Officer für internationale Institutionen tätig war.
Compliance als Fundament
Die personelle Verstärkung ist Teil einer umfassenden Strategie von KuCoin EU, die Compliance als operatives Fundament zu betrachten. Ziel ist es, den Anforderungen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) gerecht zu werden. KuCoin EU ist als autorisierter Crypto-Asset Service Provider (CASP) tätig und bietet Dienstleistungen wie die Verwahrung, den Tausch von Krypto-Assets und Transferdienste an. Diese Entwicklungen sind nicht nur für das Unternehmen, sondern für die gesamte Branche von Bedeutung.
Am 1. Juli 2025 wird die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Arbeit aufnehmen und die EU-weite Umsetzung des EU-Geldwäschepakets einleiten. Dieses Paket wird nationale Anti-Geldwäschegesetze weitgehend abschaffen und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung ersetzen. Herzstück dieser Verordnung wird die EU-Geldwäsche-Verordnung sein, die darauf abzielt, die Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Erweiterte Sorgfaltspflichten
Mit der neuen Gesetzgebung wird der Kreis der zur Geldwäscheprävention Verpflichteten erweitert und umfasst nun auch Fußballvermittler, Profifußballvereine und Kryptowertedienstleister. Die allgemeinen Sorgfaltsmaßnahmen bleiben zwar bestehen, werden jedoch um neue Anforderungen ergänzt. So müssen alle Staatsangehörigkeiten eines Kunden erfasst werden, und die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer wird präzisiert. Bei erhöhtem Risiko könnte die EU-Kommission den Schwellenwert für die Identifizierung auf 15 % senken.
Insgesamt wird die Compliance-Umgebung strenger, was einen erhöhten Aufwand im KYC-Prozess (Know Your Customer) zur Folge hat. Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse anzupassen und regelmäßig Abgleiche mit Sanktionslisten durchzuführen. Diese Veränderungen sind nicht nur für KuCoin EU relevant, sondern für alle Akteure im Finanzsektor, die sich auf die neuen Vorgaben vorbereiten müssen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass KuCoin EU mit seinen neuen Compliance-Strukturen und der verstärkten personellen Aufstellung gut aufgestellt ist, um den Herausforderungen der kommenden Jahre zu begegnen. Die Anpassungen an die sich entwickelnde Regulierungslandschaft sind nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance, sich als verantwortungsbewusster Akteur im Krypto-Markt zu positionieren.