Heute ist der 4.07.2026 und es gibt Neuigkeiten, die die Krypto-Welt ganz schön aufmischen! Die 293-Milliarden-Dollar-Klage von Noah Doe steht vor einer entscheidenden Bewährungsprobe. Am 30. Juni 2026 wurde die Klage gegen John Doe 33 eingereicht und es sieht so aus, als ob die Wogen in diesem Rechtsstreit noch lange nicht geglättet sind. Ein bisschen wie ein Knoten in einem alten Kabel, der einfach nicht aufhören will, sich zu verheddern!

Die Kläger, darunter Noah Doe sowie die Firmen ABC und XYZ, beanspruchen das Eigentum an etwa 39.069 ruhenden Bitcoin-Adressen. Diese Adressen sollen zusammen ungefähr 3,8 Millionen BTC enthalten, was dem aktuellen Marktwert von etwa 234 Milliarden Dollar entspricht. Aber jetzt kommt’s: Am 2. Juli 2026 wurden aus Wallet Nr. 881 gleich 500 BTC transferiert. Das wirft die Frage auf – haben die Wallets tatsächlich schon lange aufgegeben? Die Theorie wird jedenfalls durch solche Transaktionen ganz schön ins Wanken gebracht!

Die rechtlichen Hürden

Richterin Kathy J. King hat am 5. Juni 2026 das Verfahren ausgesetzt, nachdem Anwalt Ian R. Cohen einen Amicus-Curiae-Schriftsatz eingereicht hatte. Cohen stellt die rechtlichen Ansprüche der Kläger in Frage und argumentiert, dass New Yorks Gesetz über Fundsachen eher für physisches Eigentum gedacht sei, nicht für digitale Assets wie Bitcoin. Das klingt ja fast so, als würde man versuchen, einen Elefanten in einen VW Käfer zu quetschen – das passt einfach nicht zusammen!

Die nächste Anhörung am 14. Juli wird also spannend. Unter anderem wird es um Cohens Antrag auf Einreichung seines Schriftsatzes sowie um die Frage der Aufhebung der Verfahrensaussetzung gehen. Und währenddessen haben mehrere der betroffenen Wallets, die zuvor als inaktiv galten, begonnen, Transaktionen durchzuführen. Das gibt dem Ganzen einen ganz neuen Dreh. Ein Wallet, das seit Juni 2011 inaktiv war, hat beispielsweise 47,26 BTC bewegt. Ein ganz schön mutiger Schritt, wenn man bedenkt, dass die Kläger das Eigentum an diesen Wallets beanspruchen!

Wer gehört was?

Ein interessantes Detail: Die Kläger haben einen Algorithmus entwickelt, der ihnen bei der Identifizierung von inaktiven Wallets helfen soll. Von über 42.000 Wallet-Adressen haben sich nur 424 Eigentümer gemeldet – die restlichen Wallets könnten also tatsächlich herrenlos sein. Aber wie die Juristen so schön sagen: „Ohne Private Keys bleibt alles wertlos.“ Ein positives Urteil wäre daher eher symbolisch, weil das Bitcoin-Netzwerk keine Coins ohne die entsprechenden Schlüssel neu zuweisen kann. Ein bisschen wie ein Schlüssel ohne Schloss, der letztlich nichts öffnet!

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Die Klage wirft eine Reihe von Fragen auf, nicht zuletzt zur rechtlichen Einordnung inaktiver Bitcoin-Wallets. Viele dieser Wallets könnten ehemaligen Besitzern gehören, die vielleicht verstorben sind oder einfach vergessen haben, wo sie ihre digitalen Schätze versteckt haben. Das sorgt für reichlich Gesprächsstoff und lässt die Definition von herrenlosem Eigentum ins Wanken geraten. Auch die Benachrichtigung der Wallet-Inhaber ist ein heißes Thema. Die Kläger haben P2PKH-Adressen kontaktiert, während viele Satoshi-Era-Coins in P2PK-Formaten angelegt sind – ein bisschen wie ein Missverständnis zwischen zwei alten Freunden, die sich nicht mehr richtig verstehen können.

All diese Entwicklungen zeigen, wie komplex und chaotisch die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Bitcoin und andere Kryptowährungen sind. Während traditionelle Finanzmärkte klare Regeln haben, bleibt die Krypto-Welt im Nebel – und das mit einem Hauch von Abenteuer und Ungewissheit. Wer weiß, was die nächste Anhörung bringen wird und ob es nicht vielleicht sogar noch mehr Überraschungen gibt! Wir bleiben dran…