Heute ist der 30.05.2026, und in der Welt der Kryptowährungen tut sich einiges. Die EU-Kommission hat große Pläne, um bis 2034 satte 23 Milliarden USD in die Kassen zu spülen, und das durch Steuereinnahmen aus dem Kryptomarkt. Patrick Hansen, der Stratege und Politikchef von Circle für die EU, hat da so seine Bedenken. Er macht darauf aufmerksam, dass eine transaktionsbasierte Steuer möglicherweise mehr Nutzer in die Schattenwelt der DeFi-Protokolle treiben könnte – und das ist nicht gerade gut für die zentralisierten Börsen. Die Idee klingt fast absurd: Nutzer könnten einfach auf selbstverwaltete Wallets oder Plattformen außerhalb der EU ausweichen, um diesen Steuern zu entkommen. Das würde das erwartete Volumen auf den großen Börsen drastisch verringern.
Im aktuellen Papier der Kommission wird vorgeschlagen, eine Abgabe von 0,1 % auf den Wert von Krypto-Transaktionen einzuführen. Diese könnte jährlich zwischen 3,5 und 4,7 Milliarden USD einbringen. Dazu kommt eine Kapitalertragssteuer auf realisierte Krypto-Gewinne, die jährlich etwa 1,2 bis 2,8 Milliarden USD generieren könnte. Im besten Fall könnte das innerhalb von sieben Jahren fast 23 Milliarden USD einbringen – allerdings hängt das alles von der Marktvolatilität ab. Ein interessanter Punkt: Stablecoins, die als Zahlungsmittel genutzt werden, sollen von dieser Transaktionsabgabe verschont bleiben.
Die Herausforderungen der Steuererhebung
Hansen hebt drei strukturelle Schwächen in den Berechnungen der Kommission hervor, die man nicht ignorieren sollte. Erstens wird es verlässliche Daten aus dem DAC8-Berichtsrahmen für Kryptowährungen erst ab 2027 geben. Das ist schon mal eine ziemliche Verzögerung. Zweitens basieren die bisherigen Schätzungen auf unvollständigen Daten. Und drittens könnte der Widerstand von Ländern mit hohem Börsen-Anteil, wie Malta, durchaus zunehmen. Wenn die Nutzer auf selbstverwaltete Wallets oder DeFi-Protokolle ausweichen, wird das Einnahmepotenzial der EU gefährdet.
In diesem Kontext wird die EU auch nicht müde, ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität zu verstärken. Die DAC-Richtlinie, seit 2014 in Kraft, hat bereits in mehreren Stufen für mehr Transparenz gesorgt. DAC 2 hat seit 2017 den automatischen Informationsaustausch von Bankinformationen geregelt. Jetzt steht DAC 8 vor der Tür – es soll 2026 in Kraft treten und bezieht sich auf digitale Finanzthemen, insbesondere die Krypto-Asset-Märkte. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung von DAC 8 bereits genehmigt, und das mit Unterstützung von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, während die AfD dagegen gestimmt hat.
Die Meldepflichten für Krypto-Dienstleister
Das neue Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und verpflichtet Krypto-Dienstleister in der EU, Transaktionsdaten an die Steuerbehörden zu melden. Das wird für viele Nutzer eine große Umstellung. Finanzämter werden Zugang zu Daten über Transaktionen erhalten, die Bitcoin, Ethereum, Ripple und viele weitere Kryptowährungen betreffen. Diese Meldepflicht gilt für Privat- und Betriebsvermögen. Dabei müssen personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift und Steuer-ID, sowie detaillierte Transaktionsdaten übermittelt werden. Das klingt nach einem wahnsinnig aufwendigen Prozess!
Ein wichtiger Punkt ist, dass diese Pflichten auch für Bestandskunden gelten, die bis zum 1. Januar 2027 Meldungen abgeben müssen. Versäumnisse könnten zu Transaktionssperren und Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro führen. Die bestehenden steuerlichen Regelungen bleiben dabei weitgehend unverändert. Gewinne aus der Veräußertung privat gehaltener Kryptowerte sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden. Nach einer einjährigen Haltefrist sind diese Gewinne im Privatvermögen steuerfrei. Für Betriebsvermögen sieht das allerdings anders aus – hier greift die einjährige Haltefrist nicht, und die Gewinne unterliegen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Ein Blick in die Zukunft
Die Schätzungen der realisierten Kryptogewinne in Deutschland für 2024 belaufen sich auf beeindruckende 47,3 Milliarden Euro. Doch nur ein geringer Teil der Anleger erfüllt derzeit ihre steuerlichen Pflichten. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung von DAC 8 wird als notwendig erachtet, um eine verlässliche Datengrundlage für die Erfassung von Kryptowerten zu schaffen. Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht hat die Umsetzung zwar begrüßt, warnt aber vor möglichen Belastungen für kleine Unternehmen. Und die Deutsche Steuergewerkschaft fordert sogar 500 zusätzliche Stellen für die Steuerverwaltung, um dieser neuen Herausforderung gewachsen zu sein.
Am Ende des Tages bleibt es spannend zu beobachten, wie sich die Regulierung des Kryptomarktes entwickeln wird. Die Fragen, die sich stellen, sind zahlreich: Wird das Steuersystem effektiv genug sein, um die Steuervermeidung zu verhindern? Und werden die Nutzer bereit sein, sich an die neuen Vorgaben zu halten oder sich weiterhin in unregulierte Märkte zurückziehen? Die Zeit wird es zeigen.