Heute ist der 26.05.2026 und die Finanzwelt schaut gebannt nach New York, wo ein ganz besonderes Rechtsverfahren für Aufsehen sorgt. Drei Kläger – ein anonymisierter „Noah Doe“ und zwei LLCs aus Wyoming – haben am 1. Mai 2026 eine Klage eingereicht, die es in sich hat. Sie wollen Eigentumsrechte an sage und schreibe 39.069 ruhenden Bitcoin-Adressen beanspruchen. Das klingt nach einem Abenteuer aus einem Thriller, ist aber bitterer Ernst, denn die Klage hat das Potenzial, die rechtliche Landschaft für digitale Vermögenswerte in den USA grundlegend zu verändern.
Die Kläger argumentieren, dass diese Wallets rechtlich als „verlassenes“ Eigentum gelten. Und das ist nicht einfach nur Gerede: Die Klage umfasst stolze 901 Seiten, in denen unter anderem die berühmte Adresse „12c6D“ erwähnt wird, die untrennbar mit Satoshi Nakamoto verbunden ist. Zudem finden sich Wallets, die mit dem Mt. Gox-Hacker in Verbindung gebracht werden, und das wirft Fragen auf, die über die bloße rechtliche Lage hinausgehen. Wie viele Menschen haben ihre Schlüssel verloren? Wie viele sind vielleicht schon verstorben? Die Adressen enthalten schätzungsweise 3,79 Millionen BTC, die aktuell einen Wert von etwa 285 Milliarden US-Dollar haben. Ein kleines Vermögen, das da potenziell auf dem Spiel steht!
Rechtliche Herausforderungen und der Weg zur Klärung
Die Kläger haben einen Algorithmus entwickelt, um verlassene Krypto-Wallets zu identifizieren. In drei Tranchen fanden sie rund 42.000 selbstverwahrte Wallets, die seit mindestens fünf Jahren inaktiv waren. Diese Adressen wurden der New Yorker Polizei auf USB-Sticks übergeben – ein rechtlicher Schritt, um den Anforderungen des New Yorker Fundsachenrechts gerecht zu werden. Und was haben die Kläger unternommen, um die Eigentümer der Wallets zu benachrichtigen? Sie schickten Hinweisnachrichten und verbreiteten eine Pressemitteilung. Nur 424 Eigentümer meldeten sich jedoch zurück. Das lässt einen schon ins Grübeln kommen.
Die rechtliche Grundlage für die Klage stützt sich auf Paragraf 257 des New Yorker Personal Property Law. Demnach kann das Eigentum an Fundsachen nach bestimmten Fristen auf den Finder übergehen. Aber hier wird’s knifflig: Selbst wenn das Gericht den Klägern das Eigentum zuspricht, könnte die Durchsetzbarkeit ein großes Problem darstellen. Das Bitcoin-Netzwerk hat keinen Mechanismus zur Übertragung ohne den privaten Schlüssel. David Schwartz, der CTO von Ripple, hat sich skeptisch geäußert und auf frühere gescheiterte Versuche verwiesen, wie die von Craig Wright, die ebenfalls versuchten, Eigentumsrechte an Bitcoin-Adressen einzufordern.
Mögliche Auswirkungen auf den Kryptomarkt
Die Klage könnte nicht nur zu klareren Regelungen für nicht beanspruchte digitale Vermögenswerte führen, sondern auch die Diskussion über das rechtliche Schicksal von inaktiven Bitcoin-Wallets anheizen. Galaxy Digital hat angemerkt, dass die Informationskampagne der Kläger möglicherweise einen Versuch darstellt, eine neue Rechtskonstruktion zu etablieren. Doch es bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil auf die Praxis auswirken wird. Das Bitcoin-Netzwerk kennt ja bekanntlich keine Rücksichtnahme, wenn es um die Unveränderlichkeit des Besitzes geht.
Die Frage, die nun viele bewegt: Sollte das Gericht den Klägern recht geben, könnte das einen Präzedenzfall schaffen. Aber wie sieht es mit der praktischen Umsetzung aus? Ein positives Urteil könnte die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gesamte Branche verändern, während ein Scheitern die Unveränderlichkeit und das Eigentum in der Blockchain nur noch weiter festigen würde. Komplex, oder? Diese Klage wird mit Sicherheit noch für Gesprächsstoff sorgen!